Abmahnung der Verbraucherschützer rechtlich wirkungslos

Gestern ging die Pressemeldung durch die Medien, dass die Verbraucherzentrale Bundesverband gegen die Geschäftsbedingungen von Sozialen Netzwerken vorgeht. Eine Abmahnung gegen facebook dürfte zunächst aus juristischen Gründen ins Leere laufen, da facebook Unternehmenssitz und Server in den USA hat.

Wir haben hierzu kurz beim Verband angefragt. Diese Stellungnahme hat uns erreicht:

Frage:
Sie stützen das Unterlassungsbegehren auf das deutsche Datenschutzrecht. Facebook hat seinen Firmensitz in den USA, wo auch die Server stehen. Ist deutsches Datenschutzrecht anwendbar und damit auch gerichtlich durchsetzbar?

Antwort:
Wir gehen davon aus, dass Facebook sich gezielt an das deutsche Publikum wendet und sich damit auch deutschem Recht unterwirft. Zu einem ähnlichen Ergebnis ist vor wenigen Wochen auch die Artikel-29-Gruppe der europäischen Datenschützer gekommen.

Frage:
Als weltweit agierender Anbieter ist facebook mit einer Vielzahl von nationalen Datenschutzbestimmungen konfrontiert. Es wird sich kaum ein Weg finden lassen, den Anforderungen aller Gesetze Genüge zu tun. Gibt es auf internationaler Ebene bereits staatenübergreifende Empfehlungen?

Antwort:
Der Verbraucherzentrale Bundesverband ist als Mitglied im TACD, dem Transatlantischen Verbraucherdialog, an der Entstehung einer ganzen Reihe von Empfehlungen und Forderungen beteiligt gewesen, die sich zum einen an die Betreiber sozialer Netzwerke, zum anderen an die Gesetzgeber richten. Diese Empfehlungen sind Teil unserer Arbeit, sie adressieren auch Probleme, die in Deutschland noch nicht die gleiche Dringlichkeit haben wie in anderen Ländern – wie zum Beispiel den Datenschutz bei Third-Party-Applications.

Fazit: Juristisch gesehen, hat das Vorgehen gegen facebook auf diesem Weg keine Aussicht auf Erfolg. Das weiß natürlich auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Damit hat facebook – juristisch gesehen – mehr Spielraum als die deutschen Anbieter wie die VZ Gruppe, Werkenntwen, Lokalisten etc. Aber letztendlich wird die weltweite facebook Comunity entscheiden, wie auch schon der Rückzieher im Februar 2009 gezeigt hat, als facebook seine AGB ändern woll

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