Das Titelbild ist ein zentrales Element bei der Chronik für Seiten. Marken können sich hier austoben und ein kreatives und aufmerksamkeitsstarkes Titelbild erstellen.
Doch auch für Titelbilder gibt es Facebook Richtlinien, die beachtet werden müssen. Wer auf die Idee kommt Sonderangebote und Rabatte im Titelbild zu bewerben, muss leider enttäuscht werden, denn so etwas ist laut den Seiten-Richtlinien untersagt!
Folgende Informationen dürfen Titelbilder nicht beinhalten:
- Informationen zu Preisnachlässen – „Jetzt 20 % Rabatt auf Produkt XY“
- Internet- und E-Mail-Adressen – All diese Informationen gehören in den Info-Bereich
- Keine Hinweise auf Facebook Funktionen – Beispielsweise ein Pfeil, oder gesonderter Hinweis auf den Gefällt mir Button unterhalb des Fotos. Gleiches gilt für Aufforderungen eine Seite zu Teilen.
- Keine Call-to-Action – Z.B.: Jetzt bestellen
- Natürlich dürfen auch keine Rechte von Dritten verletzt werden.
Die Optik des Titelbild muss überzeugen. Es ist keine Werbefläche. Fraglich ist natürlich wie Facebook dies kontrollieren möchte. Es ist so gut wie unmöglich.
Dennoch wollen Fans solche Titelfotos nicht sehen und es sollte im eigenen Interesse einer Marke liegen, ein gutes Titelbild zu erstellen und nicht die Fläche als Werbeprospekt zu verwenden.
Facebook nimmt diese Richtlinien sehr ernst und hat Konsequenzen für Unternehmen angekündigt, wenn sich diese nicht an die Vorgaben halten. Also Vorsicht!
Blogger in Charge bei Futurebiz, Speaker, Autor und Senior Digital & Social Media Berater bei der Agentur BRANDPUNKT. Jan Firsching berät Marken und Unternehmen bei der Entwicklung von digitalen und Social Media Strategien. Zu Futurebiz Consulting
Blogger in charge at Futurebiz. Speaker, author and senior digital & social media consultant at the BRANDPUNKT agency. Jan Firsching advises brands and companies on the development and implementation of digital and social media strategies.