Die meisten Leser dieses blogs kennen natürlich die Facebook Promotion Guidelines (Ziff. E hier) und halten sich auch daran. Aber es gibt gibt immer wieder Verstöße, die nicht geahndet werden. So hatte ein bekannter Elektronik Händler monatelang Gewinnspiele in der Wall veranstaltet, was so manchen Wettbewerber geärgert haben dürfte. Jeder kennt andere Beispiele.
Jetzt kursiert ein besonders eklatanter Fall von “multiplem” Verstoß gegen die Guidelines. Gäbe es einen Studiengang Facebook Recht, so wäre dies ein ideales Demonstrationsobjekt für Studenten: https://www.facebook.com/24smm
Eigentlich ist fast alles an dieser nicht mit den Facebook AGB und Guidelines kompatibel, besonders krass (und wirksam!) ist aber die Teilnahme am Gewinnspiel durch Teilen des Beitrages:
Warum schreiben wir darüber? Weil wir mit Sorge die Wettbewerbsverzerrungen sehen, die durch ein Nichtdurchgreifen von Facebook hier entstehen. Und so dürften sich auch die meisten Leser dieses blogs ärgern, dass man selbst sich an die Regularien hält, andere aber von den Verstößen profitieren. Dabei kann über das sinnlose Einsammeln von Fans (welche Zielgruppe wird hier eigentlich angesprochen) noch schmunzeln. Aber nur darüber.
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Geschäftsführer der Agentur BRANDPUNKT sowie Gründer / Autor von Futurebiz.
Brandpunkt ist eine Berliner Agentur für Digitale Markenführung & Social Media.