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Facebook Timeline Cover als Werbefläche – Verboten oder Erlaubt?

Das Coverfoto der Facebook Timeline (Chronik) zieht mehr Aufmerksamkeit auf such, als die regulären Profilbilder.

Nun gibt es schon die ersten Unternehmen, die das Coverfoto als Werbefläche einsetzen möchten und Nutzern hierfür eigene Apps zur Verfügung stellen.

Ein aktuelles Beispiel kommt von Mountain Dew:

Eine clevere Idee, doch entspricht die Aktion den Facebook Richtlinien, oder stellt sie einen Verstoß dar?

Die Aussage hierzu ist in den Facebook Richtlinien relativ deutlich formuliert:

Facebook Plattform Richtlinien III.E.1

You must not include advertisements or promotions, cross-promote other applications, or provide web search functionality in content distributed through Facebook social channels.

Facebook Plattform Richtlinien IV.1

You must not incentivize users to use (or gate content behind the use of) Facebook social channels, or imply that an incentive is directly tied to the use of our channels.

Facebook Plattform Richtlinien VII.2

By „Facebook social channel“ we mean Application Info Section, Page Tab, Feed, Requests (including invites), inbox attachments, Chat, Cover, Bookmarks, or any other feature of a user profile or Facebook communication channel in which or through which an application can provide, display, or deliver content directed at, on behalf of, or by permission of a user.

Facebook Rechte und Pflichten 3.1

Du wirst keine nicht genehmigten Werbekommunikationen (beispielsweise Spam) auf Facebook versenden oder auf andere Art auf Facebook posten.

Facebook Rechte und Pflichten 3.12

Du wirst jegliche Verstöße gegen diese Erklärung weder unterstützen noch fördern.

Geht es also strikt nach den Facebook Richtlinien, stellt die Mountain Dew App eine Verstoß dar. Einige Nutzer bekommen auch beim Einstellen eines neuen Fotos folgende Meldung angezeigt:

Das Cover-Foto ist für Marken natürlich sehr reizvoll, Unternehmen sollten mit Cover-Apps aber sehr vorsichtig agieren. Die Timeline ist noch neu und Facebook wird sich die Entwicklung solcher Anwendungen genau ansehen und gegebenenfalls einschreiten.

Momenten werden sehr viele Cover-Apps entwickelt, ähnlich wie es bei den Profil-Bannern der Fall war- Die meisten Anwendungen stammen aber nicht von Unternehmen, sondern bieten einfach kleine Tools, die verschiedene Fotos zur Auswahl bieten.

Dass Unternehmen auf diesen Zug aufspringen lag auf der Hand, wer aber auf Nummer sicher gehen will, verzichtet auf solche Anwendungen und beschäftigt sich lieber mit dem Open Graph.

Blogger in Charge bei Futurebiz, Speaker, Autor und Senior Digital & Social Media Berater bei der Agentur BRANDPUNKT. Jan Firsching berät Marken und Unternehmen bei der Entwicklung von digitalen und Social Media Strategien. Zu Futurebiz Consulting Blogger in charge at Futurebiz. Speaker, author and senior digital & social media consultant at the BRANDPUNKT agency. Jan Firsching advises brands and companies on the development and implementation of digital and social media strategies.

3 Kommentare Neues Kommentar hinzufügen

  1. Danke für den Beitrag. Allerdings bin ich mir nicht wirklich sicher, in wie weit die genannten Bestimmungen hier greifen. Bietet beispielsweise ein Brand eine App an, welche erlaubt Coverbilder zu erstellen, welche Brandingelemente beinhalten, der User aber nicht im Sinne einer Promotion „gezwungen“ wird, diese Elemente zu nutzen, dürfte grundsätzlich die Verwendung dieser App erlaubt sein. Wir werden sehen, wie sich das Thema entwickelt.

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