
Metas Versuch, die Klage noch vor Prozessbeginn zu stoppen, ist gescheitert. US-Bezirksrichterin Yvonne Gonzalez Rogers in Oakland, Kalifornien, hat Metas Motion to Dismiss in zentralen Punkten abgewiesen. Konkret geht es um Vorwürfe wegen Täuschung, unlauterer Geschäftspraktiken sowie Verstöße gegen den Children’s Online Privacy Protection Act (COPPA). Das Gericht bewertete die Anschuldigungen als ausreichend substantiiert, um vor Gericht verhandelt zu werden. Die Klage geht damit in die Beweisaufnahme über.
Hinter dem Verfahren stehen 29 US-amerikanische Generalstaatsanwälte mit einem konkreten Vorwurf: Meta soll Facebook und Instagram bewusst so konzipiert haben, dass sie bei Kindern und Jugendlichen Suchtverhalten auslösen, und die daraus resultierenden Schäden aktiv vor der Öffentlichkeit verborgen haben. Laut Klageschrift waren die Algorithmen beider Plattformen nicht zufällig suchterzeugend, sondern absichtlich darauf ausgelegt, junge Nutzer*innen so lange wie möglich auf der Plattform zu halten. Likes, Push-Benachrichtigungen, endloses Scrollen: All diese Features sollen gezielt genutzt worden sein, um das Belohnungszentrum im Gehirn junger Menschen anzusprechen.
Darüber hinaus stellte Richterin Gonzalez Rogers fest, dass Meta die gesetzlichen Anforderungen zur elterlichen Zustimmung und zur Benachrichtigungspflicht nach COPPA nicht erfüllt hat. In diesem Punkt sprach sie den Bundesstaaten bereits ein Summary Judgment zu, noch vor dem eigentlichen Prozess.
29 US-Bundesstaaten, ein Prozesstermin und mehr als 2.600 weitere Klagen
Zunächst verhandelt werden die Klagen von Kalifornien, Colorado, Kentucky und New Jersey. Der Termin steht fest: 18. August 2026. Meta wies die Vorwürfe in einer offiziellen Stellungnahme zurück und betonte, man sei zuversichtlich, dass die Beweise das langjährige Engagement für junge Nutzer*innen belegen würden. Außerdem halte das Unternehmen daran fest, dass Facebook und Instagram nicht für Kinder unter 13 Jahren ausgelegt seien.
Parallel betreut Richterin Gonzalez Rogers ein Multidistrict Litigation-Verfahren mit über 2.600 weiteren Klagen von Einzelpersonen, Schulbezirken und Kommunen. Diese richten sich nicht nur gegen Meta, sondern auch gegen Google und YouTube, Snapchat sowie TikTok. Es geht dabei um eine Frage, die die gesamte Plattformwirtschaft betrifft: Haben Social-Media-Unternehmen die psychische Gesundheit einer ganzen Generation wissentlich in Kauf genommen?
Für Marken und alle, die beruflich mit Facebook und Instagram arbeiten, ist das mehr als eine juristische Randnotiz. Das Urteil in einem früheren Einzelfall hatte bereits Signalwirkung – jetzt weitet sich der Druck durch eine koordinierte Klage von fast dreißig Bundesstaaten nochmals deutlich aus. Konkrete Konsequenzen sind denkbar: strengere Datenschutzvorgaben, veränderte Targeting-Optionen für junge Zielgruppen oder neue Transparenzpflichten für Werbetreibende.
Dass die negativen Auswirkungen von Instagram auf junge Nutzer*innen intern schon seit Jahren bekannt sind, ist nichts Neues. Neu ist, dass US-Gerichte die Vorwürfe jetzt als prozessreif einstufen. Wie das Urteil im August ausfällt, wird die Spielregeln im Social-Media-Marketing mitbestimmen.
Blogger in Charge bei Futurebiz, Speaker, Autor und Senior Digital & Social Media Berater bei der Agentur BRANDPUNKT. Jan Firsching berät Marken und Unternehmen bei der Entwicklung von digitalen und Social Media Strategien. Zu Futurebiz Consulting
Blogger in charge at Futurebiz. Speaker, author and senior digital & social media consultant at the BRANDPUNKT agency. Jan Firsching advises brands and companies on the development and implementation of digital and social media strategies.



