Äußerst gross ist derzeitig die Unsicherheit wegen einer Abmahung auf ein auf Facebook verlinktes Bild. Es geht dabei um das von Facebook automatisch generierte Vorschaubild, welches beim Setzen eines Links generiert werden kann – nicht muss. Denn die Vorschaufunktion kann deaktiviert werden.
Aber keine Panik – dies ist zunächst einmal nur eine anwaltliche Abmahnung, über die Rechtsanwalt Frank Weiß in seinem blog ratgeberrecht berichtet. Es liegt noch kein gerichtliche Urteil hierzu vor!
Worum geht es denn überhaupt und welches Risiko besteht?
Zunächst einmal ist festzuhalten, dass der Urheberrechtsverstoß (gegen die Bildrechte) vor allem dann bestehen kann, wenn sich das Bild ausserhalb von Facebook befindet; denn wer auf ein Bild innerhalb von Facebook verlinkt verwendet ein Bild, für welches ein ja über die Facebook AGB schon die Rechte an Facebook übertragen worden sind; allerdings wird dies wohl nicht für den Fall gelten, dass ein unberechtigter Dritter (also nicht der Rechteinhaber) das Bild auf Facebook veröffentlicht hat.
Im o.g. Fall bezieht sich die Abmahnung aber offenbar auf ein ausserhalb von Facebook veröffentlichtes Bild; hierzu meint Rechtsanwalt Schwenke in seinem blog Beitrag, dass die Verletzung wohl gegeben sei.
Wenn die Gerichte in Zukunft in diesem Sinne einen Urheberrechtsverstoß annehmen sollten, dann ist in der Tat Vorsicht beim Setzen von links geboten; da dann auch mit gewerbsmäßigen Abmahnern zu rechnen sein wird.
So weit ist es aber noch nicht, da sich der o.g. Einzelfall bisher nur eine anwaltliche Forderung darstellt.
Eine fundierte anwaltliche Einschätzung bringen wir morgen an dieser Stelle, um dann das Risiko auch genauer einschätzen zu können.
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Geschäftsführer der Agentur BRANDPUNKT sowie Gründer / Autor von Futurebiz.
Brandpunkt ist eine Berliner Agentur für Digitale Markenführung & Social Media.