Eigentlich wollte Facebook mit der 20 % Textrichtlinie für Klarheit bei Unternehmen und Community Managern sorgen. Bisherige Richtlinien, wie beispielsweise das Verbot einer Call-to-Action, wurden aufgehoben und ausschließlich durch die neue Richtlinie ersetzt. Gestern Abend haben verschiedene Blogs über eine Lockerung der Richtlinien für Titelbilder berichtet. Das ist nicht der Fall! Das einzige was Facebook gemacht hat, war eine Aktualisierung der eigenen Dokumentation.
Inhaltlich hat sich nichts geändert und alle Seiten haben sich an der 20 % Textrichtlinie zu orientieren. Mittlerweile hat Inside Facebook seinen Beitrag auch aktualisiert und ergänzt, dass die Richtlinie seit dem 06. März in Kraft ist.
Die wichtigsten Punkt bei der Erstellung eines Titelbildes (Facebook Richtlinien) sind:
- Titelbilder dürfen nicht mehr als 20 % Text enthalten
- Nutzer dürfen nicht dazu aufgefordert werden, ein Titelbild für ihr privates Profil zu verwenden
- Titelbilder dürfen keine Rechte Dritter verletzen
- Alle Titelbilder sind öffentlich
- Titelbilder dürfen Nutzer nicht verwirren und in die Irre führen
An diesen Richtlinien hat sich nichts geändert.
Obwohl es die Richtlinien gibt, sind euch sicher mehrere Seiten aufgefallen, die sich hieran nicht halten. Einige kommen vielleicht auf die Idee, die Richtlinien zu ignorieren. „Facebook macht ja nichts dagegen.“ Davon kann ich nur abraten. Facebook weiß, dass sich viele Seiten nicht an die Richtlinien halten. Ähnlich wie bei Änderungen an der Plattform, wird Seitenbetreibern eine Art Schonfrist gewährt. Diese Frist läuft noch bis zum 31. März und um 01. April wird Facebook durchgreifen, Seiten überprüfen und bei Verstößen reagieren. Im ersten Schritt werden Seitenadministratoren erneut auf die Richtlinien hingewiesen und haben noch eine Chance ihr Titelbild anzupassen. Tritt ein erneuter Verstoß auf bzw. es wird nicht auf die Meldung reagiert, wird das Titelbild gelöscht werden.
Neben den Titelbildern wird Facebook auch sämtliche Seitennamen überprüfen. Die Prozedur ist identisch. Bei Verstoß erfolgt ein Hinweis auf die Richtlinien und der Name kann darauf geändert werden.
Wenn ihr euch also mit der Textrichtlinien beschäftigt und das Titelbild aktualisiert habt. Dann ist alles in Ordnung und ihr müsst euch nicht mit einer erneuten Aktualisierung der Richtlinien auseinandersetzen.
Blogger in Charge bei Futurebiz, Speaker, Autor und Senior Digital & Social Media Berater bei der Agentur BRANDPUNKT. Jan Firsching berät Marken und Unternehmen bei der Entwicklung von digitalen und Social Media Strategien. Zu Futurebiz Consulting
Blogger in charge at Futurebiz. Speaker, author and senior digital & social media consultant at the BRANDPUNKT agency. Jan Firsching advises brands and companies on the development and implementation of digital and social media strategies.